Hinweise zum Vordruck für den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids
(Ausfüllhinweise)
Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und
einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine
Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu
erwarten sind. Bevor Sie einen
Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie dem Antragsgegner Ihre Forderungen
in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies nötigenfalls nach. Sonst
könnte der Antragsgegner dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen, weil er
nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen im einzelnen Sie
von ihm verlangen.
Bitte füllen Sie den Vordruck gut lesbar in Blockschrift oder mit einer Schreibmaschine aus. In Kästchen
mit schwarzem Pfeil zutreffende
Nummer, in Kästchen mit weißem Pfeil zutreffendenfalls ein X eintragen. Mit
der Schreibmaschine erreichen Sie
nach Einstellung der ersten Schreibzeile in zweifacher Grundzeilenschaltung
jedes Kästchen unter den angegebenen Tabulatorstellen. Eine versehentlich
unrichtige Eintragung bitte eindeutig ungültig machen oder unmißverständlich
berichtigen.
Die im Vordruck vorgesehenen Angaben entsprechen den
gesetzlichen Erfordernissen. Nähere
Angaben können im automatisierten Verfahren nicht berücksichtigt werden: Fügen
Sie deshalb dem Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids keine Beweismittel (z. B. Belege) bei, sie müßten Ihnen ungeprüft
zurückgesandt werden.
Wenn der im Vordruck vorgesehene Raum nicht ausreicht, können
Sie weitere Antragsteller, Antragsgegner,
gesetzliche Vertreter, Hauptforderungen, Zinsen, Nebenforderungen und
Prozeßgerichte bei mehreren Antragsgegnern auf einem gesonderten Blatt
aufführen. Machen Sie die Angaben in der Reihenfolge und Systematik des
Vordrucks und verwenden Sie bitte zur jeweiligen Kennzeichnung die im Vordruck
enthaltenen Abschnittsüberschriften. Ergänzungsblatt mit dem Vordruck bitte fest verbinden.
·
Antragsteller, Antragsgegner (Zeilen
2 bis 31)
In den mit Spalte 1
und 2 überschriebenen Feldern können jeweils zwei natürliche Personen (Herr, Frau) als Antragsteller (Zeilen 3 bis 7)
bzw. Antragsgegner (Zeilen 18 bis 22)
bezeichnet werden. Das mit Spalte 3 überschriebene
Feld ist der Bezeichnung von Firmen,
juristischen Personen u. dgl. als
Antragsteller (Zeilen 8 bis 11) bzw. Antragsgegner (Zeilen 23 bis 26)
vorbehalten. Nicht in Spalte 3, sondern mit den einzelnen Partnern in Spalte 1, 2 zu bezeichnen ist die als solche
nicht parteifähige BGB-Gesellschaft.
Nur für
Ehegatten: Bei gleichem Namen
und gleicher Anschrift genügen zur Bezeichnung des anderen Ehegatten in Spalte
2 die Angabe Herr bzw. Frau und die Eintragung des Vornamens.
Nur für Firma,
juristische Person u. dgl.: In Spalte 3 dient die Angabe in
der jeweils ersten Zeile (Zeile 8 bzw. 23) der maschinellen Unterscheidung der
Firma des Einzelkaufmanns (Einzelfirma) von
der GmbH u. Co KG und von sonstigen mit ihrer Rechtsform zu bezeichnenden Parteien. Bitte verwenden Sie bei Angabe
der Rechtsform die gebräuchlichen Abkürzungen: e. V., OHG, KG, GmbH, AG, e. G., VVaG usw.
Nur für
Einzelfirma: In Zeile 9, 10 bzw.
24, 25, wenn im Firmennamen nicht enthalten, bitte auch Vor- und Nachnamen des
Inhabers angeben.
Nur für GmbH
u. Co KG u.ä.: Bitte tragen Sie die KG in Spalte 3, die GmbH (ohne
die Angabe Herr/Frau) in Spalte 1 oder 2 und den gesetzlichen Vertreter der GmbH (Geschäftsführer) in Zeile 12 bis
16 bzw. 27 bis 31 ein. Verfahren Sie in gleicher Weise bei AG u. Co KG, bei OHG
u. Co KG usw.; tragen Sie jedoch in diesen Fällen die Rechtsform bitte in Zeile
8 bzw. 23 ein.
Nur für Partei
kraft Amtes: Bitte die Partei
kraft Amtes in Spalte 1 oder 2, das betreute Vermögen in Zeile 9 bis 11
bzw. Zeile 24 bis 26, die Funktion (z.
B. Konkursverwalter, Nachlaßverwalter) in Zeile 8 bzw. Zeile 23 unter
Rechtsform eintragen.
Nur bei
gesetzlicher Vertretung: Bitte geben
Sie in Zeile 15, 16 bzw. Zeile 30, 31 Straße und Ort nur an, wenn diese Angaben
von der Anschrift des Vertretenen abweichen. Bei mehreren Antragstellern oder Antragsgegnern
bitte in Zeile 12 bzw. Zeile 27 die Nummer der Spalte eintragen, in der der
Vertretene bezeichnet ist.
Nur bei
mehreren Antragstellern: Soll
abweichend von der vorgedruckten Erklärung in Zeile 2 keiner der Antragsteller
zur Vertretung der weiteren Antragsteller berechtigt sein, so teilen Sie dies
bitte auf einem besonderen, mit dem Vordruck fest verbundenen Blatt mit.
Wohnungseigentümer
als Antragsteller: Ersten und
zweiten Wohnungseigentümer bitte in Spalte 1, 2 bezeichnen, die weiteren in
einer mit dem Antrag fest verbundenen Liste. Den zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs ermächtigten Verwalter
(nat. oder jur. Person) stets in
Spalte 3 eintragen, und zwar in Zeile 8 unter Rechtsform seine Funktion (Verwalter, Verwalterin), ggf. zusammen mit der Rechtsform (z. B.
GmbH-Verwalterin), in Zelle 9, 10 Vor- und Nachnamen bzw.
voIlständigen Namen der jur. Person, in Zeile 11 die Anschrift und in Zeile 12 bis 16 den gesetzlichen Vertreter
einer in Spalte 3 bezeichneten Verwaltungsgesellschaft. Ist der Verwalter zur
Geltendmachung des Anspruchs in eigenem Namen
ermächtigt (Prozeßstandschaft), sind die Wohnungseigentümer nicht zu
bezeichnen. Ansprüche Dritter gegen die Mitglieder einer
Wohnungseigentümergemeinschaft: Bei Wahl des in Zeile 45 anzugebenden
gemeinsamen Gerichtsstandes für ein etwaiges streitiges Verfahren (§ 29 b ZPO)
bezeichnen Sie bitte, wie vorstehend (Satz 1, 2) beschrieben, im Abschnitt
„Antragsgegner“ die Wohnungseigentümer in Spalte 1, 2 und einer Liste, den
zustellungsbevollmächtigten Verwalter in Spalte 3.
Nur für
Antragsteller mit Wohnsitz/Sitz im Ausland: In
Zeile 7, 11, 16 bitte das Nationalitätskennzeichen im internationalen
Kraftfahrzeugverkehr angeben. Bitte beachten Sie die Zuständigkeit des
Amtsgerichts Schöneberg in Berlin.
Zusatz zum
Nachnamen des Antragsgegners: In
Zeile 20 können dem Nachnamen nach
einem Komma der Beruf oder andere
Zusätze wie sen., jun. hinzugefügt
werden, soweit dies zur Vermeidung von Personenverwechselungen bei der
Zustellung nötig ist.
·
Bezeichnung des Anspruchs (Zeilen
32 bis 44)
Haupt- und
Nebenforderungen müssen gesondert und einzeln bezeichnet werden.
·
Hauptforderung (Zeilen
32 bis 39)
Zur Bezeichnung Ihrer Hauptforderung tragen Sie bitte aus
dem Hauptforderungskatalog die zutreffende Katalog-Nr.
in die erste Spalte der Zeile 32 ein. In der zweiten Spalte geben Sie an,
in welcher Form Sie Ihre Forderung dem Antragsgegner mitgeteilt haben (z. B.
„Rechnung“, „Mahnung“, „Kontoauszug“). Sie können eine allgemein verständliche
Abkürzung eintragen. Für eine etwaige Rechnungs- oder Kontonummer ist in der
Zeile die dritte Spalte und für das Datum die vierte Spalte vorgesehen. Wenn
Sie einen Anspruch für einen bestimmten Zeitraum geltend machen (z. B. Miete
für die Zeit vom ... bis ...), ist in der vierten Spalte („vom“) der Beginn
dieses Zeitraums und in der vorletzten Spalte („bis“) dessen Ende einzutragen.
In der letzten Spalte folgt der Betrag der Hauptforderung. Die Zeilen 33 und 34
sind für weitere Hauptforderungen vorgesehen. In Zeile 36, 37 soll nur eine
Hauptforderung eingetragen werden, die im Katalog nicht aufgeführt ist.
Nur für
Urkundenmahnverfahren: Tragen Sie
bitte bei Wahl dieser besonderen Verfahrensart in Zeile 36 das Wort „Urkundenmahnverfahren“ ein und
bezeichnen Sie anschließend die Urkunde sowie die Hauptforderurig mit Datum und
Betrag.
Nur für
Scheck- und Wechselmahnverfahren: Die
Hauptforderung in Zeile 32 bis 34 bitte mit entsprechender Nummer des
Hauptforderungskatalogs (Nr. 30 bis 32) bezeichnen und zusätzlich in Zeile 36
das Wort „Scheckmahnverfahren“ bzw. „Wechselmahnverfahren“ eintragen.
·
Laufende Zinsen (Zeilen
40 bis 42)
Machen Sie Zinsen geltend, so tragen Sie bitte die Zeilennummer (32, 33, 34 oder 36) der
Hauptforderung, für die Sie Zinsen fordern, in die dafür vorgesehenen Spalten
ein. In der gleichen Weise ist zu verfahren, wenn Sie für eine Hauptforderung
oder einen Teil davon unterschiedliche Zinssätze geltend machen wollen;
wiederholen Sie für jeden Zinssatz die Zeilen-Nr.
der betreffenden Hauptforderung.
In die Spalte „ab oder vom“ ist dann eine Datumsangabe
einzutragen, wenn Sie Zinsen geltend machen wollen, die vor der Zustellung des
Mahnbescheids entstanden sind. Wenn Sie die Spalte „ab oder vom“ nicht
ausfüllen, wird vom Zustellungsdatum des Mahnbescheids als Zeitpunkt des
Zinsbeginns ausgegangen. Zusätzlich ist eine Datumsangabe „bis“ nur
erforderlich, wenn Sie Zinsen von verschiedenen Hauptforderungsteilen oder mit
unterschiedlichen Prozentsätzen über mehrere Zeiträume geltend machen wollen.
Aus den von Ihnen in Zeile 40, 41 und 42 gemachten Angaben
werden die Zinsbeträge maschinell errechnet, und zwar bis zum Tage des Erlasses
des Mahnbescheids. Soweit Sie einen Prozentsatz über dem jeweils gültigen
Diskontsatz geltend machen, wird diese Berechnung allerdings nicht vorgenommen.
·
Ausgerechnete Zinsen (Zeile
43 erste Hälfte)
Sie können die Zinsen auch für verschiedene Zeiträume,
verschiedene Hauptforderungen und unterschiedliche Zinssätze ausrechnen und
hier eintragen. Bitte teilen Sie die
Berechnung - falls nicht bereits geschehen - dem Antragsgegner mit (siehe
allg. Hinweis oben erster Absatz).
·
Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren (Zeile 43 zweite
Hälfte)
Die in den Mahnbescheid
aufzunehmenden Gerichts- und Anwaltskosten (Rechtsbeistandskosten) berechnet
das Gericht. Hier sind daher nur andere
Auslagen des Antragstellers anzugeben, und zwar nur solche, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Mahnverfahrens stehen und
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
·
Andere Nebenforderungen
(Zeile 44)
Hier können Sie insbes. durch den Verzug des Antragsgegners
entstandene vorgerichtliche Kosten
angeben.
·
Bezeichnung des für ein streitiges Verfahren zuständigen
Gerichts (Zeile 45)
Die im Kästchen am Zeilenbeginn anzugebende Schlüssel-Nr.
bezeichnet das Gericht nach der sachlichen,
die Ortsangabe in dem folgenden Feld nach der örtlichen Zuständigkeit. Sachlich zuständig ist für Ansprüche bis
10.000,00 DM, für Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen und für
Unterhaltsansprüche das Amtsgericht, sonst grundsätzlich das Landgericht. Örtlich ist grundsätzlich das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt bzw. seinen Sitz hat.
Abweichend von diesen Grundsätzen kann eine besondere
oder ausschließliche Zustärtdigkeit
begründet sein. Hierzu sollten Sie im Einzelfall Rechtsrat einholen. Haben Sie ein unzuständiges Gericht angegeben,
drohen Ihnen Kostennachteile.
·
Prozeßbevollmächtigter (Zeilen
46 bis 49)
Nur für
Rechtsanwalt und Rechtsbeistand: Ihre
in den Mahnbescheid aufzunehmende gesetzliche Vergütung berechnet das Gericht.
Wenn Sie Vergütung für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs verlangen, so tragen Sie sich bitte - ohne die
Zeilen 3 bis 16 auszufüllen - nur in Zeile 46 bis 49 ein.
Nur für
juristische Person als Rechtsbeistand: Bitte
beantragen Sie eine Kennziffer bei dem für das Mahnverfahren zuständigen
Gericht.
·
Anspruch nach dem VerbrKrG
(Zeile 50)
In der Zeile muß sich nur
der Kreditgeber, bei abgetretenem
Anspruch der Zessionar, erklären.
Einzutragen sind die Zeilen-Nr. der
Hauptforderung, der nach dem VerbrKrG anzugebende effektive oder anfängliche
effektive Jahreszins und das Datum des Vertrages, in den Fällen des §
5 VerbrKrG (Überziehungskredit) nur
die Zeilen-Nr. der Hauptforderung.
·
Gegenleistung (Zeile 52)
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anspruch von einer Leistung
abhängt, die Sie dem Antragsgegner gegenüber noch zu erbringen haben. Zu der
Frage müssen Sie sich erklären, Ihr Antrag kann sonst zurückgewiesen werden.
·
Zuständigkeit für das Mahnverfahren (Zeile 53)
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk
der Antragsteller seinen Wohnsitz/Sitz hat. Bitte beachten Sie die im Lande
geltenden Verordnungen, die die Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer oder
aller Amtsgerichte des Landes einem bestimmten Gericht zuweisen. Haben Sie
Ihren Wohnsitz/Sitz im Ausland, ist für das Mahnverfahren das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.
Hauptforderungs-Katalog
Die Hinweise
in Klammern bitte unbedingt beachten.
|
Bezeichnung |
Katalog-Nr. |
Bezeichnung |
Katalog-Nr. |
|
Anzeigen in Zeitungen u. a. |
1 |
Rechtsanwalts- /
Rechtsbeistandshonorar |
24 |
|
Ärztliche oder zahnärztliche Leistung |
2 |
Rentenrückstände |
25 |
|
|
|
Reparaturleistung |
26 |
|
Bürgschaft |
3 |
Rückgriff aus Versicherungsvertrag
wegen Unfall / Vorfall |
27 |
|
Darlehensrückzahlung |
4 |
|
|
|
Dienstleistungsvertrag (keine Ansprüche
aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts) |
5 |
Schadenersatz aus Vertrag (die
Vertragsart ist im Vordruck Zeile 35 zweite Hälfte einzutragen) |
28 |
|
|
|
Schadenersatz aus Unfall / Vorfall |
29 |
|
Frachtkosten |
6 |
Scheck/Wechsel (fügen Sie bitte keine
Scheck-/ Wechselabschrift bei) |
30 |
|
Geschäftsbesorgung durch Selbständige
(z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) |
7 |
Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) in
DM |
31 |
|
|
|
Scheck- / Wechselunkosten - Spesen /
Protest in DM - |
32 |
|
Handwerkerleistung |
8 |
Schuldanerkenntnis |
33 |
|
Heimunterbringung |
9 |
Speditionskosten |
34 |
|
Hotelkosten (z. B. Übernachtung, Verzehr,
Getränke) |
10 |
|
|
|
|
|
Tilgungs- / Zinsraten |
35 |
|
Kaufvertrag |
11 |
|
|
|
Kontokorrentabrechnung |
12 |
Überziehung des Bankkontos (Konto-Nr.
in Zeile 32-34 in der 3. Spalte angeben) |
36 |
|
Krankenhauskosten - Pflege / Behandlung
- |
13 |
Ungerechtfertigte Bereicherung |
37 |
|
|
|
Unterhaltsrückstände |
38 |
|
Lagerkosten |
14 |
|
|
|
Leasing / Mietkauf |
15 |
Vergleich, außergerichtlicher |
39 |
|
Lehrgangs- / Unterrichtskosten |
16 |
Vermittlungs- / Maklerprovision
(nicht aus Ehemaklervertrag) |
40 |
|
|
|
Versicherungsprämie / -beitrag |
41 |
|
Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten |
17 |
Versorgungsleistung – Strom, Wasser,
Gas, Wärme - (Abn./Zähler-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte eintragen) |
42 |
|
Miete für Kraftfahrzeug |
18 |
|
|
|
Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten
(PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie
die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20) |
19 |
Warenlieferung-en |
43 |
|
Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten
– (falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im
Vordruck Zeile 35 einzutragen) |
20 |
Wechsel (siehe Scheck) |
|
|
Miete (sonstige) |
21 |
Werkvertrag / Werklieferungsvertrag |
44 |
|
Mitgliedsbeitrag |
22 |
Wohngeld / Hausgeld für
Wohnungseigentümergemeinschaft (PLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im
Vordruck in Zeile 35 einzutragen) |
90 |
|
|
|
|
|
|
Pacht |
23 |
Zeitungs- / Zeitschriftenbezug |
45 |
|
|
|
Zinsrückstände / Verzugszinsen (gilt
nur für Zinsen, bei denen die zugrundeliegende Forderung nicht gleichzeitig
geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeile 40-43
bezeichnen) |
46 |
mm März 1999