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Hinweise zum Vordruck für den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids

(Ausfüllhinweise)

 

 

Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu erwarten sind.  Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie dem Antragsgegner Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben.  Holen Sie dies nötigenfalls nach. Sonst könnte der Antragsgegner dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen, weil er nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen im einzelnen Sie von ihm verlangen.

 

Bitte füllen Sie den Vordruck gut lesbar in Blockschrift oder mit einer Schreibmaschine aus.  In Kästchen mit schwarzem Pfeil zutreffende Nummer, in Kästchen mit weißem Pfeil zutreffendenfalls ein X eintragen. Mit der Schreibmaschine erreichen Sie nach Einstellung der ersten Schreibzeile in zweifacher Grundzeilenschaltung jedes Kästchen unter den angegebenen Tabulatorstellen. Eine versehentlich unrichtige Eintragung bitte eindeutig ungültig machen oder unmißverständlich berichtigen.

 

Die im Vordruck vorgesehenen Angaben entsprechen den gesetzlichen Erfordernissen.  Nähere Angaben können im automatisierten Verfahren nicht berücksichtigt werden: Fügen Sie deshalb dem Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids keine Beweismittel (z. B. Belege) bei, sie müßten Ihnen ungeprüft zurückgesandt werden.

 

Wenn der im Vordruck vorgesehene Raum nicht ausreicht, können Sie weitere Antragsteller, Antragsgegner, gesetzliche Vertreter, Hauptforderungen, Zinsen, Nebenforderungen und Prozeßgerichte bei mehreren Antragsgegnern auf einem gesonderten Blatt aufführen. Machen Sie die Angaben in der Reihenfolge und Systematik des Vordrucks und verwenden Sie bitte zur jeweiligen Kennzeichnung die im Vordruck enthaltenen Abschnittsüberschriften. Ergänzungsblatt mit dem Vordruck bitte fest verbinden.

 

 

·         Antragsteller, Antragsgegner (Zeilen 2 bis 31)

 

In den mit Spalte 1 und 2 überschriebenen Feldern können jeweils zwei natürliche Personen (Herr, Frau) als Antragsteller (Zeilen 3 bis 7) bzw.  Antragsgegner (Zeilen 18 bis 22) bezeichnet werden. Das mit Spalte 3 überschriebene Feld ist der Bezeichnung von Firmen, juristischen Personen u. dgl. als Antragsteller (Zeilen 8 bis 11) bzw. Antragsgegner (Zeilen 23 bis 26) vorbehalten. Nicht in Spalte 3, sondern mit den einzelnen Partnern in Spalte 1, 2 zu bezeichnen ist die als solche nicht parteifähige BGB-Gesellschaft.

 

Nur für Ehegatten: Bei gleichem Namen und gleicher Anschrift genügen zur Bezeichnung des anderen Ehegatten in Spalte 2 die Angabe Herr bzw. Frau und die Eintragung des Vornamens.

 

Nur für Firma, juristische Person u. dgl.: In Spalte 3 dient die Angabe in der jeweils ersten Zeile (Zeile 8 bzw. 23) der maschinellen Unterscheidung der Firma des Einzelkaufmanns (Einzelfirma) von der GmbH u. Co KG und von sonstigen mit ihrer Rechtsform zu bezeichnenden Parteien. Bitte verwenden Sie bei Angabe der Rechtsform die gebräuchlichen Abkürzungen: e. V., OHG, KG, GmbH, AG, e. G., VVaG usw.

 

Nur für Einzelfirma: In Zeile 9, 10 bzw. 24, 25, wenn im Firmennamen nicht enthalten, bitte auch Vor- und Nachnamen des Inhabers angeben.

 

 

Nur für GmbH u. Co KG u.ä.: Bitte tragen Sie die KG in Spalte 3, die GmbH (ohne die Angabe Herr/Frau) in Spalte 1 oder 2 und den gesetzlichen Vertreter der GmbH (Geschäftsführer) in Zeile 12 bis 16 bzw. 27 bis 31 ein. Verfahren Sie in gleicher Weise bei AG u. Co KG, bei OHG u. Co KG usw.; tragen Sie jedoch in diesen Fällen die Rechtsform bitte in Zeile 8 bzw. 23 ein.

 

Nur für Partei kraft Amtes: Bitte die Partei kraft Amtes in Spalte 1 oder 2, das betreute Vermögen in Zeile 9 bis 11 bzw.  Zeile 24 bis 26, die Funktion (z. B. Konkursverwalter, Nachlaßverwalter) in Zeile 8 bzw. Zeile 23 unter Rechtsform eintragen.

 

Nur bei gesetzlicher Vertretung: Bitte geben Sie in Zeile 15, 16 bzw. Zeile 30, 31 Straße und Ort nur an, wenn diese Angaben von der Anschrift des Vertretenen abweichen. Bei mehreren Antragstellern oder Antragsgegnern bitte in Zeile 12 bzw. Zeile 27 die Nummer der Spalte eintragen, in der der Vertretene bezeichnet ist.

 

Nur bei mehreren Antragstellern: Soll abweichend von der vorgedruckten Erklärung in Zeile 2 keiner der Antragsteller zur Vertretung der weiteren Antragsteller berechtigt sein, so teilen Sie dies bitte auf einem besonderen, mit dem Vordruck fest verbundenen Blatt mit.

 

Wohnungseigentümer als Antragsteller: Ersten und zweiten Wohnungseigentümer bitte in Spalte 1, 2 bezeichnen, die weiteren in einer mit dem Antrag fest verbundenen Liste. Den zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs ermächtigten Verwalter (nat. oder jur. Person) stets in Spalte 3 eintragen, und zwar in Zeile 8 unter Rechtsform seine Funktion (Verwalter, Verwalterin), ggf. zusammen mit der Rechtsform (z. B. GmbH-Verwalterin), in Zelle 9, 10 Vor- und Nachnamen bzw. voIlständigen Namen der jur. Person, in Zeile 11 die Anschrift und in Zeile 12 bis 16 den gesetzlichen Vertreter einer in Spalte 3 bezeichneten Verwaltungsgesellschaft. Ist der Verwalter zur Geltendmachung des Anspruchs in eigenem Namen ermächtigt (Prozeßstandschaft), sind die Wohnungseigentümer nicht zu bezeichnen. Ansprüche Dritter gegen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Bei Wahl des in Zeile 45 anzugebenden gemeinsamen Gerichtsstandes für ein etwaiges streitiges Verfahren (§ 29 b ZPO) bezeichnen Sie bitte, wie vorstehend (Satz 1, 2) beschrieben, im Abschnitt „Antragsgegner“ die Wohnungseigentümer in Spalte 1, 2 und einer Liste, den zustellungsbevollmächtigten Verwalter in Spalte 3.

 

Nur für Antragsteller mit Wohnsitz/Sitz im Ausland: In Zeile 7, 11, 16 bitte das Nationalitätskennzeichen im internationalen Kraftfahrzeugverkehr angeben. Bitte beachten Sie die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin.

 

Zusatz zum Nachnamen des Antragsgegners: In Zeile 20 können dem Nachnamen nach einem Komma der Beruf oder andere Zusätze wie sen., jun. hinzugefügt werden, soweit dies zur Vermeidung von Personenverwechselungen bei der Zustellung nötig ist.

 

 

·         Bezeichnung des Anspruchs (Zeilen 32 bis 44)

 

Haupt- und Nebenforderungen müssen gesondert und einzeln bezeichnet werden.

 

 

·         Hauptforderung (Zeilen 32 bis 39)

 

Zur Bezeichnung Ihrer Hauptforderung tragen Sie bitte aus dem Hauptforderungskatalog die zutreffende Katalog-Nr. in die erste Spalte der Zeile 32 ein. In der zweiten Spalte geben Sie an, in welcher Form Sie Ihre Forderung dem Antragsgegner mitgeteilt haben (z. B. „Rechnung“, „Mahnung“, „Kontoauszug“). Sie können eine allgemein verständliche Abkürzung eintragen. Für eine etwaige Rechnungs- oder Kontonummer ist in der Zeile die dritte Spalte und für das Datum die vierte Spalte vorgesehen. Wenn Sie einen Anspruch für einen bestimmten Zeitraum geltend machen (z. B. Miete für die Zeit vom ... bis ...), ist in der vierten Spalte („vom“) der Beginn dieses Zeitraums und in der vorletzten Spalte („bis“) dessen Ende einzutragen. In der letzten Spalte folgt der Betrag der Hauptforderung. Die Zeilen 33 und 34 sind für weitere Hauptforderungen vorgesehen. In Zeile 36, 37 soll nur eine Hauptforderung eingetragen werden, die im Katalog nicht aufgeführt ist.

 

Nur für Urkundenmahnverfahren: Tragen Sie bitte bei Wahl dieser besonderen Verfahrensart in Zeile 36 das Wort „Urkundenmahnverfahren“ ein und bezeichnen Sie anschließend die Urkunde sowie die Hauptforderurig mit Datum und Betrag.

 

Nur für Scheck- und Wechselmahnverfahren: Die Hauptforderung in Zeile 32 bis 34 bitte mit entsprechender Nummer des Hauptforderungskatalogs (Nr. 30 bis 32) bezeichnen und zusätzlich in Zeile 36 das Wort „Scheckmahnverfahren“ bzw. „Wechselmahnverfahren“ eintragen.

 

 

·         Laufende Zinsen (Zeilen 40 bis 42)

 

Machen Sie Zinsen geltend, so tragen Sie bitte die Zeilennummer (32, 33, 34 oder 36) der Hauptforderung, für die Sie Zinsen fordern, in die dafür vorgesehenen Spalten ein. In der gleichen Weise ist zu verfahren, wenn Sie für eine Hauptforderung oder einen Teil davon unterschiedliche Zinssätze geltend machen wollen; wiederholen Sie für jeden Zinssatz die Zeilen-Nr. der betreffenden Hauptforderung.

In die Spalte „ab oder vom“ ist dann eine Datumsangabe einzutragen, wenn Sie Zinsen geltend machen wollen, die vor der Zustellung des Mahnbescheids entstanden sind. Wenn Sie die Spalte „ab oder vom“ nicht ausfüllen, wird vom Zustellungsdatum des Mahnbescheids als Zeitpunkt des Zinsbeginns ausgegangen. Zusätzlich ist eine Datumsangabe „bis“ nur erforderlich, wenn Sie Zinsen von verschiedenen Hauptforderungsteilen oder mit unterschiedlichen Prozentsätzen über mehrere Zeiträume geltend machen wollen.

Aus den von Ihnen in Zeile 40, 41 und 42 gemachten Angaben werden die Zinsbeträge maschinell errechnet, und zwar bis zum Tage des Erlasses des Mahnbescheids. Soweit Sie einen Prozentsatz über dem jeweils gültigen Diskontsatz geltend machen, wird diese Berechnung allerdings nicht vorgenommen.

 

 

·         Ausgerechnete Zinsen (Zeile 43 erste Hälfte)

 

Sie können die Zinsen auch für verschiedene Zeiträume, verschiedene Hauptforderungen und unterschiedliche Zinssätze ausrechnen und hier eintragen. Bitte teilen Sie die Berechnung - falls nicht bereits geschehen - dem Antragsgegner mit (siehe allg. Hinweis oben erster Absatz).

 

 

·         Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren (Zeile 43 zweite Hälfte)

 

Die in den Mahnbescheid aufzunehmenden Gerichts- und Anwaltskosten (Rechtsbeistandskosten) berechnet das Gericht. Hier sind daher nur andere Auslagen des Antragstellers anzugeben, und zwar nur solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Mahnverfahrens stehen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

 

 

·         Andere Nebenforderungen (Zeile 44)

 

Hier können Sie insbes. durch den Verzug des Antragsgegners entstandene vorgerichtliche Kosten angeben.

 

·         Bezeichnung des für ein streitiges Verfahren zuständigen Gerichts (Zeile 45)

 

Die im Kästchen am Zeilenbeginn anzugebende Schlüssel-Nr. bezeichnet das Gericht nach der sachlichen, die Ortsangabe in dem folgenden Feld nach der örtlichen Zuständigkeit.  Sachlich zuständig ist für Ansprüche bis 10.000,00 DM, für Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen und für Unterhaltsansprüche das Amtsgericht, sonst grundsätzlich das Landgericht. Örtlich ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt bzw. seinen Sitz hat. Abweichend von diesen Grundsätzen kann eine besondere oder ausschließliche Zustärtdigkeit begründet sein. Hierzu sollten Sie im Einzelfall Rechtsrat einholen. Haben Sie ein unzuständiges Gericht angegeben, drohen Ihnen Kostennachteile.

 

 

·         Prozeßbevollmächtigter (Zeilen 46 bis 49)

 

Nur für Rechtsanwalt und Rechtsbeistand: Ihre in den Mahnbescheid aufzunehmende gesetzliche Vergütung berechnet das Gericht. Wenn Sie Vergütung für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs verlangen, so tragen Sie sich bitte - ohne die Zeilen 3 bis 16 auszufüllen - nur in Zeile 46 bis 49 ein.

 

Nur für juristische Person als Rechtsbeistand: Bitte beantragen Sie eine Kennziffer bei dem für das Mahnverfahren zuständigen Gericht.

 

 

·         Anspruch nach dem VerbrKrG (Zeile 50)

 

In der Zeile muß sich nur der Kreditgeber, bei abgetretenem Anspruch der Zessionar, erklären. Einzutragen sind die Zeilen-Nr. der Hauptforderung, der nach dem VerbrKrG anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins und das Datum des Vertrages, in den Fällen des § 5 VerbrKrG (Überziehungskredit) nur die Zeilen-Nr. der Hauptforderung.

 

 

·         Gegenleistung (Zeile 52)

 

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anspruch von einer Leistung abhängt, die Sie dem Antragsgegner gegenüber noch zu erbringen haben. Zu der Frage müssen Sie sich erklären, Ihr Antrag kann sonst zurückgewiesen werden.

 

 

·         Zuständigkeit für das Mahnverfahren (Zeile 53)

 

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz/Sitz hat. Bitte beachten Sie die im Lande geltenden Verordnungen, die die Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer oder aller Amtsgerichte des Landes einem bestimmten Gericht zuweisen. Haben Sie Ihren Wohnsitz/Sitz im Ausland, ist für das Mahnverfahren das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.


Hauptforderungs-Katalog

 

Die Hinweise in Klammern bitte unbedingt beachten.

 

Bezeichnung

Katalog-Nr.

Bezeichnung

Katalog-Nr.

Anzeigen in Zeitungen u. a.

1

Rechtsanwalts- / Rechtsbeistandshonorar

24

Ärztliche oder zahnärztliche Leistung

2

Rentenrückstände

25

 

 

Reparaturleistung

26

Bürgschaft

3

Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall / Vorfall

27

Darlehensrückzahlung

4

 

 

Dienstleistungsvertrag (keine Ansprüche aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts)

5

Schadenersatz aus Vertrag (die Vertragsart ist im Vordruck Zeile 35 zweite Hälfte einzutragen)

28

 

 

Schadenersatz aus Unfall / Vorfall

29

Frachtkosten

6

Scheck/Wechsel (fügen Sie bitte keine Scheck-/ Wechselabschrift bei)

30

Geschäftsbesorgung durch Selbständige (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater)

7

Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) in DM

31

 

 

Scheck- / Wechselunkosten - Spesen / Protest in DM -

32

Handwerkerleistung

8

Schuldanerkenntnis

33

Heimunterbringung

9

Speditionskosten

34

Hotelkosten (z. B. Übernachtung, Verzehr, Getränke)

10

 

 

 

 

Tilgungs- / Zinsraten

35

Kaufvertrag

11

 

 

Kontokorrentabrechnung

12

Überziehung des Bankkontos (Konto-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte angeben)

36

Krankenhauskosten - Pflege / Behandlung -

13

Ungerechtfertigte Bereicherung

37

 

 

Unterhaltsrückstände

38

Lagerkosten

14

 

 

Leasing / Mietkauf

15

Vergleich, außergerichtlicher

39

Lehrgangs- / Unterrichtskosten

16

Vermittlungs- / Maklerprovision (nicht aus Ehemaklervertrag)

40

 

 

Versicherungsprämie / -beitrag

41

Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten

17

Versorgungsleistung – Strom, Wasser, Gas, Wärme - (Abn./Zähler-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte eintragen)

42

Miete für Kraftfahrzeug

18

 

 

Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten (PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20)

19

Warenlieferung-en

43

Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten – (falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen)

20

Wechsel (siehe Scheck)

 

Miete (sonstige)

21

Werkvertrag / Werklieferungsvertrag

44

Mitgliedsbeitrag

22

Wohngeld / Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft (PLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im Vordruck in Zeile 35 einzutragen)

90

 

 

 

 

Pacht

23

Zeitungs- / Zeitschriftenbezug

45

 

 

Zinsrückstände / Verzugszinsen (gilt nur für Zinsen, bei denen die zugrundeliegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeile 40-43 bezeichnen)

46

 

mm März 1999